RECHTSFÄHIGE STIFTUNGEN

Es besteht auch die Möglichkeit, eine rechtsfähige Stiftung von der Bürgerstiftung Dresden gründen und/oder verwalten zu lassen. Die Bürgerstiftung erledigt dann Buchhaltung und Erklärungen für Finanzamt und Stiftungsbehörde. Sie kümmert sich auch um die Anlage des Stiftungskapitals und die satzungsgemäße Erfüllung des Stiftungszwecks.

Die Bürgerstiftung Dresden betreut auf Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen drei rechtsfähige, selbstständige Stiftungen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Diese sind die Stiftung „Maria am Wasser“, deren Erträge für die Arbeit der gleich- namigen Kirchengemeinde in Hosterwitz-Pillnitz bestimmt sind, und die Stiftung Umgebindehaus, die im Mai 2004 zunächst als unselbstständige Stiftung gegründet wurde. Die Stiftung unterstützt Bau- und Renovierungsarbeiten an Umgebindehäusern, um diese als Elemente der Jahrhunderte alten Oberlausitzer Kulturlandschaft zu erhalten. 2009 kam eine Stiftung des ADAC dazu, die sich der Jugendförderung und der Verkehrssicherheit widmet, und 2010 die "Stiftung Wolf". Sie gewährt Hilfen für Personen, die in Ausübung ihres Dienstes dienstunfähig geworden sind (z.B. Feuerwehrleute).

Zur Bürgerstiftung gehört auch die Barbara und Claus Heyde-Stiftung. Der Stifter Claus Heyde hat die Bürgerstiftung Dresden kurz vor seinem Tod als Vorstand seiner Stiftung eingesetzt, die Senioreneinrichtungen und umweltpädagogische Projekte fördert.