DRESDNER STIFTEN ZUKUNFT
Die Bürgerstiftung Dresden erhält seit ihrer Gründung kleine und größere Beträge als Zustiftung. Stifterinnen und Stifter tragen so zum Aufbau des Stiftungsvermögens bei, das in seiner Substanz erhalten bleibt und langfristig gesicherte Erträge abwirft. Diese Gelder ermöglichen es der Bürgerstiftung, weitere soziale, kulturelle, Bildungs- oder Umweltprojekte in Dresden zu initiieren und zu fördern.
Wir laden auch Sie herzlich ein, sich als Stifter für das Gemeinwesen einzusetzen. Einzelpersonen, Vereinen, Unternehmen und anderen Organisationen stehen für ein finanzielles Engagement zugunsten der Region verschiedene Wege offen. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Steuerliche Vorteile für Stifter
Seit 1. Januar 2007 können Zuwendungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung in Höhe von bis zu einer Million Euro über zehn Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen. Alle Zustiftungen an die Bürgerstiftung Dresden sind steuerabzugsfähig. Entsprechende Zuwendungsbestätigungen werden von der Stiftung ausgestellt und versendet.
Zustiftung in das Kapital der Bürgerstiftung
Zustiftung in das Kapital der Bürgerstiftung
Mit Zustiftungen in jeder Höhe helfen Sie, das Stiftungskapital und dessen Erträge zu erhöhen, so dass die Bürgerstiftung weitere Projekte in Dresden voranbringen kann. Ab Zustiftungen von 500 Euro erwerben Sie als Stifter das Recht, in der Stifterversammlung mitzuwirken.
Einrichtung eines zweckgebundenen Stiftungsfonds
Einrichtung eines zweckgebundenen Stiftungsfonds
Wenn Sie einen bestimmten Zweck dauerhaft und gezielt unterstützen wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen eigenen Stiftungsfonds innerhalb des Stiftungskapitals der Bürgerstiftung anzulegen. Dazu ist eine Zustiftung von mindestens 2.500 Euro notwendig.
Gründung einer Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung
Gründung einer Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung
Die Bürgerstiftung Dresden bietet Ihnen auch die Möglichkeit, unter ihrem Dach so genannte nicht rechtsfähige Stiftungen zu gründen. Ab einer Summe von 25.000 Euro können einzelne Stifter oder Stiftergruppen eine eigene Stiftung einrichten. Zweck, Name, Satzung und Gremien der Stiftung werden von den Erststiftern festgelegt.
Errichtung und Verwaltung einer selbstständigen Stiftung
Errichtung und Verwaltung einer selbstständigen Stiftung
Es besteht auch die Möglichkeit, eine rechtsfähige Stiftung von der Bürgerstiftung Dresden gründen und/oder verwalten zu lassen.
Zustiftung und Stiftungsgründung per Testament
Zustiftung und Stiftungsgründung per Testament
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern berät die Bürgerstiftung Menschen, die durch eine testamentarische Verfügung Stifter werden wollen.

