Otto-Horn-Stiftung lobt 10.000 Euro für 2019 aus
Förderberechtigt sind Menschen, die durch die Arbeit oder durch einen besonderen Unglücksfall während oder infolge der Arbeit erwerbsunfähig oder erheblich in der Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Antragsteller müssen ihren Wohnsitz in den Ortschaften Borsberg, Cunnersdorf, Gönnsdorf, Hosterwitz, Krieschendorf, Malschendorf, Niederpoyritz, Oberpoyritz, Pappritz, Pillnitz, Reitzendorf, Rockau, Schönfeld, Schullwitz, Söbrigen, Ullersdorf, Weißig oder Zaschendorf haben. Die mögliche Unterstützung liegt zwischen 500 und 1.000 Euro.

Gefördert werden können Hilfsmittel, um ein normales Leben führen zu können oder den Alltag besser zu bewältigen, Umbaumaßnahmen der Wohnung oder des PKWs, Ausbildung sowie Umschulung. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht von den Kranken- oder Unfallkassen finanziert werden.

Die Ausreichung der Mittel soll am Geburtstag des Stifters, dem 15. Oktober 2019, erfolgen.

Zum Hintergrund: Otto Horn war Land- und Gastwirt in Borsberg und hat die Stiftung per Testament im Jahr 1939, kurz vor Ausbruch des 2. Weltkriegs, gegründet. Die Satzung wurde 1999 modernen Bedürfnissen angepasst.

Für Rückfragen: Katrin Sachs und Clivia Bahrke, Bürgerstiftung Dresden
Eine kurze Schilderung der Situation bitte per E-Mail an: foerderungen@buergerstiftung-dresden.de