Wichtige Hinweise zum Förderprogramm „Wir für Sachsen“
Im Jahr 2021 kommt ein verändertes Verfahren im Förderprogramm „Wir für Sachsen“ zur Anwendung. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Freistaates werden bis Mai vorerst nur 40 Prozent der für „Wir für Sachsen“ eingeplanten Mittel für das Förderjahr zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund erhalten alle geförderten Träger dieses Jahr zunächst einen Zuwendungsvertrag mit entsprechend reduzierter Fördersumme für ihre Projekte. Die Monatspauschale wird dabei an die derzeit verfügbaren Mittel angepasst und beträgt 15,00 €. Sie wird Anfang Mai in einer Rate für den gesamten Bewilligungszeitraum ausgezahlt werden.  

Aufgrund der Änderungen gibt es ein angepasstes Formular für die Mittelabforderung, welches wir Ihnen auf unserer Website hier als ausfüllbare PDF-Datei zur Verfügung stellen.

Im zweiten Halbjahr 2021, wenn der Sächsische Landtag den Landeshaushalt beschlossen haben wird und die für „Wir für Sachsen“ eingeplanten Mittel voraussichtlich vollumfänglich zur Verfügung stehen werden, wird eine zweite Zuwendung an die Projektträger erfolgen, mit welcher sich die Monatspauschale erhöhen wird. Über die Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet der Sächsische Landtag.  

Auch wenn die Förderung in 2021 bedeutend vom üblichen Verfahren abweicht, bitten wir um Verständnis. Die Folgen der Pandemie machen diese Veränderungen notwendig. Wir danken Ihnen und Ihren Ehrenamtlichen für das Engagement, besonders in diesen herausfordernden Zeiten.