Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche jetzt beantragen
Seit August 2019 können bei der Bürgerstiftung Dresden wieder Förderanträge für das Ehrenamtsförderprogramm Wir für Sachsen eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, sodass wir Sie angemessen bei der Antragsstellung unterstützen können. Bitte beachten Sie, dass Anträge für das Jahr 2020 bis spätestens zum 31. Oktober 2019 eingereicht werden müssen (Poststempel). Nur Formulare mit Originalunterschrift, die postalisch zugesandt werden, können bearbeitet werden.
 
Wichtig: Die Förderung erfolgt auf einer neuen Grundlage – der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus) vom 18. Dezember 2018, die seit 1. Januar 2019 in Kraft ist.
 
Alte Antragsformulare haben aufgrund der Richtlinienänderung ihre Gültigkeit verloren.
 
Nutzen Sie daher ausschließlich die aktuellen Antragsformulare unter dem Service-Portal Amt24 bzw. www.ehrenamt.sachsen.de.
Auch auf unserer Website erhalten Sie weitere Informationen zum Förderprogramm Wir für Sachsen.